Abfertigungsanspruch, Kündigung während der Probezeit

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  • #13318

    Hallo!

    Ich habe zwei kurze Fragen:

    Wird ein Arbeitnehmer (Abfertigung „alt“) gekündigt und wieder im selben Unternehmen eingestellt, wie lange muß das Dienstverhältnis unterbrochen sein, damit der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Abfertigung hat?

    Kann ein Arbeitnehmer jederzeit während der Probezeit vom Arbeitgeber gekündigt werden, auch wenn der Arbeitnehmer im Krankenstand ist? Normalerweise muß der Krankenstand ja weiterbezahlt werden, bis das EFZG erschöpft ist?!

    Danke schon mal für eure Hilfe,
    lg Ulli

    #17361

    Hallo Ulli!

    Ich beantworte dir die Frage 2:

    Während der Probezeit wird das Dienstverhältnis einfach gelöst.

    DH, hier wird weder eine Kündigung ausgesprochen, noch kündigt der Arbeitnehmer.

    Hierfür ist die Probezeit ja da:
    das DV kann ohne Angaben von Gründen jederzeit gelöst werden.

    Gilt auch in Bezug auf die EFZ.

    LG Elisabeth

    #17362

    Hallo Ulli!

    O.K. Elisabeth, nachdem die 2. Frage schon gelöst ist, beantworte ich halt die erste.

    Am besten ist es einmal, im KV nachzusehen, ob es dort eine Bestimmung über die Anrechnung der 1. Dienstzeit gibt (habe schon welche gelesen, wo bei einer Unterbrechung bis zu 90 Tagen und DG-Kündigung die beiden Dienstverhältnisse zusammenzurechnen sind).

    Wenn im KV nichts dergleichen steht, hat sich der OGH in seiner Entscheidung 9ObA21/03h ‚ausgetobt‘.
    Dort steht, dass eine Unterbrechnung von ’11 bis 16′ Tagen als noch nicht so lange betrachtet wird, eine Zusammenrechnung auszuschließen (wunderschön zitiert wie immer!!!). Begründet wird das mit der Dauer von ‚gewöhnlichen Betriebsferien‘.

    Hoffe, dass ich helfen konnte und wünsche noch einen schönen Abend!

    LG

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