hallo liebes Forum,
folgenden Sachverhalt: Habe eine DN welche während dem Krankenstand gekündigt wird. 14 Tage Kündigungsfrist. Ende DV 10. April 2009. Ende Entgelt: nach Ende des DV 8 Wochen volles Entgelt und 4 Wochen halbes Entgelt. Somit wäre das Ende Entgelt 3. Juli 2009. Der DN hat noch 6 offene Urlaubstage somit endet die Pflichtversicherung endgültig mit 13. Juli 2009 (wenn ich mich jetzt nirgends um ein paar Tage vertan habe *G*). Meine Frage lautet jetzt: Wann muss ich die Abfertigung abrechnen. Im Ortner Buch steht die Fälligkeit der Abfertigung wird mit der Auflösung des DV fällig. Muss ich der DN jetzt im April die Abfertigung ausrechnen? Oder reicht die Berechnung mit Juli 2009 wo endgültig die Versicherungspflicht endet, obwohl dass DV bereits im April geendet hat.
Bitte um eure Hilfe
LG