Hallo liebes Forum,
ich habe eine Endabrechnung mit rund 45 WT Urlaubsersatzleistung und 3 Monatsentgelten Abfertigung.
Dem Dienstnehmer stand ein PKW zur Verfügung. Ab arbeitsrechtlichem Ende darf er nicht mehr darüber verfügen.
Somit ist der Sachbezug in die UEL und in die Abfertigung mit einzurechnen ist.
Jetzt habe ich im Forum jedoch einen Beitrag gesehen wo angeschnitten wurde, dass der Sachbezug nicht doppelt „abgezogen“ werden darf, sollte der Dienstnehmer den PKW weiterbenützen dürfen.
Kann ich daher umgekehrt davon ausgehen, dass der Sachbezug in meinem Fall ab arbeitsrechtlichem Ende nicht doppelt in UEL und Abfertigung mit ausbezahlt werden muss? (Damit meine ich für die überschneidende Zeit UEL/Abfertigung)
Bitte um rasche Rückantwort, weil ich eine Vorschaurechnung erstellen muss und das doch zu einem erheblichen Unterschied führen würde,
danke!