Liebe Forumsmitglieder!
Ausgangslage ist eine große vertragliche Abfertigung (ca. Jahresbezug). Diese soll steueroptimal abgerechnet werden.
4 Jahre und 10 Monate dauerte das laufenden DV.
Vordienstzeiten:
9 Jahre ohne Abfertigung bei einem Vordienstgeber
7 Jahre mit Abfertigung bei anderem Vordienstgeber
§ 67/6 2.Satz definiert, dass für die gesamte nachgeweisene Dienstzeit von 20 J. und 10 Monaten,
9/12 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate
begünstigt abgerechnet werden können. Abgezogen wir die gesetzliche Abfertigung des laufenden DV und die frühere Abfertigung, welche schon von einem Vordienstgeber ausbezahlt wurde.
Der Rest wird mit §67/6 vorletzer Satz = Tarif versteuert.
Frage:
1. Können alle Vordienstzeiten die der Abfertigung alt unterliegen angerechnet werden? (z.B. auch bei Eigenkündigung des DN)
2. Wenn Prämien als laufender Bezug in der Lohnsteuer behandelt wurden, müssten diese wohl auch in den Schnitt der letzten 12 Monate gerechnet werden.
3. Einwände gegen den Abrechnungsmodus?
LG Gust