Hallo Roland,
Ich wurde im Jahr 2005 bei einer Änderungskündigung abgefertigt. Damals hatten wir auf die 25% Reduktion aufgepasst, um steuerbegünstigte Abfertigungen zu bekommen.
Nach einer Lohnsteuerprüfung bei meinem AG, wurde die steuerbegünstigung nicht anerkannt, weil eine 25%ige Reduktion nicht vorliegt. Frage: auf welcher Basis werden die 25% gerechnet?
Ich habe aus dem Titel 2005 (spricht aus dem alten Arbeitsvertrag) im Jahr 2006 meine Bonifikation bekommen (der Jahresabschluss war erforderlich für die Berechnung der Prämien daher die verschobene Zahlung). Aus steuerlicher Sicht bzw. zum Zweck der Berechnung der 25%, ist diese Bonifikation zum Jahr 2005 oder zum Jahr 2006 zuzurechnen?
Ich habe das Gefühl, dass das FA die Bonifikation zum Jahr 2006 zugerechnet hat und daher ist die 25% Schwelle nicht erreicht worden.
Komisch weil bei meiner Arbeitnehmerveranlagung 2005 und 2006 ist es nicht aufgefallen.
Bitte um dringende UNterstützung!!!!!!!!
Vielen Dank
Stefan