Abfertigung bei Eheschließung

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  • #15037

    Ich bin seit 12.11.1984 beim Land Stmk als DGKS angestellt. Ich werde demnächst heiraten, meinen Wohnort wechseln und möchte deshalb kündigen. Ich habe ja durch die Heirat Anspruch auf Abfertigung. Die Kündigungsfrist ist 6 Monate. Wann muß ich die Kündigung aussprechen, damit ich die 12 Monatsgehälter ausbezahlt bekomme?
    Vielen Dank

    #21329
    Martin
    Teilnehmer

      Liebe Ilse!

      die regelung: abfertigung bei eheschließung ist mir neu.
      das muß wohl für landesbedienstete, oder für dienstnehmer deines krankenhaus gelten.
      am besten erkundigst du dich bei der persoanlabteilung, bzw. gewerkschaft.

      lg
      martin

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