Abfertigung alte bei Tod des Dienstnehmers

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  • #14538

    Guten Abend!
    Ich habe eine Frage zur Abrechnung der Abfertigung ALT beim Tod des Dienstnehmers:
    In seinem Dienstvertrag steht: Die Firma XY verpflichtet sich, beim Tod von Hr. NN die gesetzliche Abfertigung in voller Höhe, sowie eine freiwillige Abfertigung (Viertelberechnung) an die gesetzlichen Erben auszubezahlen.
    Ich verstehe das so, dass in jedem Fall die volle gesetzliche und freiwiliige Abfertigung ausbezahlt werden muss, auch wenn die Kinder schon erwachsen sind. Kann ich die Abfertigung mit dem begünstigen Steuersatz abrechnen?
    Lieben Dank für die Hilfe
    Gruß
    Mimi

    #20172
    Martin
    Teilnehmer

      Liebe Mimi!

      EStG § 67/3 zu begünstigten Abfertigungen:

      …… die an einen Arbetnehmer bei Auflösung des Dienstverhältnisses auf Grund
      gesetzlicher Vorschriften
      Dienstordnungen von Gebietskörperschaften
      Kollektivvertrages
      etc…
      zu leisten ist.

      da es sich in deinem fall um eine auszahlung aufgrund einer einzelvertraglichen vereinbarung handelt, ist die auszahlung vertraglich verpflichtend, aber m.e. nicht begünstigt.

      begünstigt nur wenn im §23/6 AngG angeführt.: … wenn der Erbe ein gesetzliches Recht auf Unterhaltsgewährung hatte,…

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