Ich bin seit dem 01.09.2014 in Pension und habe über 30 Jahre im Versicherungsaußendienst gearbeitet und auch Folgeprovisionen aus selbsterarbeiteten Geschäften (Verträge) bezogen.
Nun erhielt ich die Endabrechnung mit der Abfertigung (alt). In diese Berechnung sind jedoch die Folgeprovisionen nicht mit eingeflossen, da ich ja weiterhin lt. KVA §6 Anspruch auf Folgeprovision hätte.
Die Berechnung der Abfertigung wurde also nach dem Mindesteinkommen gemacht, woraus jedoch eine für mich geringere Abfertigungssumme resultiert.
Meine Frage:
Sind Folgeprovisionen in die Berechnung der Abfertigung mit einzubeziehen?
Freundliche Grüße
HansW