Abfertigung alt und BV

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  • #15601
    seymoore
    Teilnehmer

    Ein DN tritt seine Alterspension an (mit 31.3.) und arbeitet Vollzeit weiter.Wann bezahlt man die Afertigung alt? Ich denke erst dann wenn das DV endgültig beendet ist, da doch die Abfertigung alt nach dem arbeitsrechtlichen Ende zusteht. Oder täusch ich mich?

    Meine 2. Frage ist: DN ist in Abfertigung alt tritt aus und erhält diese. Nach einem halben Jahr tritt dieser wieder ein (bin der Meinung Abfertigung neu) aber ist das erste Monat frei oder muss man gleich BV bezahlen?

    Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

    #22591

    Hallo!

    Frage 1: Korrekt, das Dienstverhältnis muss formell gelöst werden!

    Frage 2: Hier sieht die Auslegung des Gesetzes so aus, dass es sich beim 1. Dienstverhältnis auch um ein bv-pflichtiges DV handeln muss(te), dass die BV-Beiträge bereits ab dem 1. Tag bezahlt werden müssen.
    Also 1. Monat bv-frei.
    Siehe dazu BMSVG-Fragen und Antwort-Protokoll Fragen 42 – 44.

    LG

    #22592
    seymoore
    Teilnehmer

    Vielen Dank für Deine Hilfe und die rasche Beantwortung meiner Fragen.

    lg
    seymoore

    #22593

    Hallo seymoore!

    Sehr gern geschehen!

    LG

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