Liebe Kollegen.
Folgender Fall:
Dienstnehmerin geht in Alterspension.
33 Jahre beim Gatten und Anschließend beim Sohn im Betrieb beschäftigt, somit Anspruch auf 12 Monatsentgelte.
Jetzt tauchte die Frage seitens des Mandanten auf, ob es möglich wäre die Abfertigung über einen längeren Zeitraum verteilt auszubezahlen.
§ 23a (2) AngG sagt zu diesem Fall, eine Rate darf die Hälfte eines Monatsentgelts nicht unterschreiben……
Es wird aber gewünscht, das noch kleinere Raten bezahlt werden.
Zb. in Höhe 1/4 der monatl. BMGL.
Würde dies irgend welche Konsequenzen mit sich bringen?
Verlust der 6% Begünstigung in der Lohnsteuer oder ähnliches?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Liebe Grüße
Rene