Abfertigung ALT

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  • #13675

    Hallo! Ich habe einen Klienten, der Firmensitz ist in Deutschland, die Zweigstelle in Österreich. am 1.11.03 wurde die Zweigstelle in Österreich gegründet und ein paar Dienstnehmer angemeldet. Alle unter der Abf. NEU. Jetzt stellt sich aber heraus, dass eine DN übernommen wurde von Deutschland und diese klagt nun ihren Abfertigungsanspruch ein. Eingetreten ist die Damen 1998 in der Deutschen Firma. Austritt 2006 DG Kündigung. Wie soll ich diese Abfertigung behandeln? Danke für eure Hilfe!

    lg Viki

    #18220
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Viktoria!

    Welchen Abfertigungsanspruch klagt die DN ein?
    Den aus Deutschland? – Da müsste man die Vereinbarung und den deutschen Abfertigungsanpsruch kennen und ob und wie diese Rechte nach Österreich transferiert wurden.
    Bei einer Konzernversetzung kann dies passieren. In der Regel wird nur der Bruttoanspruch mitgenommen. Für die verschiedene Besteuerung im Zielland kommt der Dienstnehmer auf.

    Ein gesetzlicher österr. Abfertigungsanspruch ist nicht gegeben. Vielleicht ein (laut Dienstvertrag) freiwilliger. Es sei denn… wenn die Dienstnehmerin von Ö nach D und wieder retour mit Anrechnung der Vordienstzeiten versetzt wurde. Diese lex specialis müsste man aber genau durchleuchten.

    Grüsse
    Martin

    #18221

    Hallo Martin!

    Danke für deine Antwort. Die DN klagt den Abfertigungsanspruch von 1998 – 2006 ein. Sprich Dienstverhältnis Deutschland und Österreich. Was wäre eigentlich wenn damals vereinbart wurde, dass Sie mit allen Rechten und Pflichten übernommen wurden ist? Wäre es möglich, dass man die einbezahlten MV-Beiträge rückfordert und ihr dann die Abfertigung in Österreich ausbezahlt?

    Liebe Grüße

    Viktoria

    #18222
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Viktoria!

    Frag die DN mal, wie hoch der Abfertigungsanpsruch für die deutschen Zeiten sein soll? Wenn der deutsche gesetzliche Anspruch NULL ist, dann zahl´ihr NULL aus. 😉
    Also Rechte aus deutscher Abfertigung gibt´s keine zur Anrechnung für die gesetzliche Abfertigung in Österreich.

    MVK Zeiten für Österreich sind O.K.

    Alles andere ist eine freiwillige Abfertigung und die müßte vereinbart worden sein.

    Grüsse
    Martin

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