Hallo liebe Forummitglieder,
hätte da eine spezielle Frage zur Abfertigung ALT.
Eine Mitarbeiterin unseres Betriebes scheidet per 30.09.2010 aus dem Unternehmen aus. Neben der gesetzlichen Abfertigung wird ihr auch eine freiwillige Abfertigung ausbezahlt werden.
Mir geht es hier nur um diese Berechnung des Viertels der laufenden Bezüge. Im EStG steht ja, hat das DV länger als 12 Monate gedauert und sind innerhalb der letzten 12 Monate zb infolge Krankheit etc. geringere oder gar keine Bezüge ausbezahlt worden, ist die Beurteilung von dem Zeitraum zurückgehend vorzunehmen, für den letztmalig die vollen laufenden Bezüge angefallen sind.
Unsere Mitarbeiterin hat im Zeitraum Mai 2010 und Juni 2010 infolge Krankheit keine Bezüge vom AG (nur Krankengeld von der GKK) bezogen. Da die Beendigung per 30.09.2010 sein wird, geht man hier von September 2010 zwölf Monate zurück und vernachlässigt dabei den Zeitraum der zwei entgeltlosen Zeiträume Mai und Juni 2010 oder ist hier anders vorzugehen, weil für Juli bis September 2010 wieder laufende Bezüge vorliegen? Oder muss die Viertelberechnung von April 2010 (letzter voller Bezug) 12 Monate zurückgerechnet werden, ohne auf den Zeitraum Juli 2010 bis September 2010 achten zu müssen?
Von welchem Zeitraum ist die Viertelberechnung hier tatsächlich vorzunehmen?
Vielen DANK für Eure Unterstützung und liebe Grüße
Arno