Abfertigung "ALT"

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  • #13578
    seymoore
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    Habe eine Mitarbeiterin die monatlich brutto € 593,28 verdient (Teilzeitbeschäftigte). Diese trat am 30.06.2006 aus und hat einen Abfertigungsanspruch alt von 3 Monatsentgelten.

    Abfertigung: € 593,28
    UZ/WR € 98,88
    Entgelt € 692,16 x 3 = € 2.076,48

    Da Sie monatlich keine Lohnsteuer bezahlt, kann die Vervielfachermethode nicht berechnet werden. MUSS ich trotzdem mit 6% versteuern? Es heisst doch wenn der Steuersatz nach Vervielfachermethode geringer als laut § 67 Abs. 1 dann ist dieser Steuerbetrag abzuziehen (den ich ja gar nicht habe) also Abfertigung brutto für netto?

    Kann mir jemand bitte weiterhelfen?

    #18010

    Hallo Bibs!

    Die Vervielfacher- oder Quotientenmethode ist bei dieser DN zwingend anzuwenden, weil sie für die AN ein besseres Ergebnis bringt (LSt der Abfertigung = NULL).

    Der Sinn dieser Methode besteht ja darin, dass DN, die laufend keine LSt zahlen, bei einer steuerlich begünstigten Form eines Entgelts (was ja die Abfertigung zweifellos ist) auch keine LSt zahlen sollen.

    LG

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