Habe eine Mitarbeiterin die monatlich brutto € 593,28 verdient (Teilzeitbeschäftigte). Diese trat am 30.06.2006 aus und hat einen Abfertigungsanspruch alt von 3 Monatsentgelten.
Abfertigung: € 593,28
UZ/WR € 98,88
Entgelt € 692,16 x 3 = € 2.076,48
Da Sie monatlich keine Lohnsteuer bezahlt, kann die Vervielfachermethode nicht berechnet werden. MUSS ich trotzdem mit 6% versteuern? Es heisst doch wenn der Steuersatz nach Vervielfachermethode geringer als laut § 67 Abs. 1 dann ist dieser Steuerbetrag abzuziehen (den ich ja gar nicht habe) also Abfertigung brutto für netto?
Kann mir jemand bitte weiterhelfen?