Hallo!
Unser langjähriger Geschäftsführer geht per 31.01.2009 in Pension. Ab 01.11.2008 ist er aber schon zu Hause und verbraucht seinen Urlaub.
Der neue Geschäftsführer wurde somit mit Gesellschafterbeschluss per 01.11.2008 bestellt und der vorige per 31.10.2008 abberufen.
Meine Frage: Darf ich dem austretenden GF die SV-Beiträge noch als GEschäftsführer abrechnen? Oder wird er wie ein Angestellter behandelt?
Er erhält in den nächsten 3 Monaten zusätzlich zum Gehalt auch noch eine Tantieme, obwohl er nicht mehr in der Firma tätig ist.
Danke für eure Hilfe.
Andrea