Abberufung Geschäftsführer

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  • #14793

    Hallo!

    Unser langjähriger Geschäftsführer geht per 31.01.2009 in Pension. Ab 01.11.2008 ist er aber schon zu Hause und verbraucht seinen Urlaub.
    Der neue Geschäftsführer wurde somit mit Gesellschafterbeschluss per 01.11.2008 bestellt und der vorige per 31.10.2008 abberufen.

    Meine Frage: Darf ich dem austretenden GF die SV-Beiträge noch als GEschäftsführer abrechnen? Oder wird er wie ein Angestellter behandelt?
    Er erhält in den nächsten 3 Monaten zusätzlich zum Gehalt auch noch eine Tantieme, obwohl er nicht mehr in der Firma tätig ist.

    Danke für eure Hilfe.
    Andrea

    #20708

    Hallo Andrea!

    Ich sehe es so:
    Durch die Abberufung ist der (ehemalige) GF zum „normalen“ Ang. „abqualifiziert“ worden (sofern es sich um einen echten Dienstvertrag handelt), weil ja der Anstellungsvertrag noch bis zum 31.1.2009 wirkt.
    Bitte jedoch nicht vergessen, dass auch bei Pensionierung das DV formell beendet werden muss.

    LG

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