Ab wann zählt die Zeitbestätigung

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  • #16459
    N1981
    Teilnehmer

    Hallo!

    Heute bin ich mit meiner Literatur wiedermal nicht zur erwarteten Erkenntnis gekommen:

    Ein MA (Ang) arbeitet MO-DO jeweils von 07:30 bis 16:30 und FR von 07:30 bis 14:00 = 40 Stunden pro Woche.

    Der MA ging an einem MO, gleich in der Früh, ins Spital und bringt mir eine Zeitbestätigung von 08:00 bis 09:30.

    Um 10:15 trifft er in der Firma ein und beginnt mit seiner Arbeit. Ich habe ihm im Zeitsystem die Zeit von 08:00 bis 10:15 als „Arztbesuch“ eingetragen.

    Nach der Abrechnung erhalte ich einen Anruf, warum ich die Zeit nicht schon ab 07:30 berücksichtigt habe.
    Meine Antwort: es stand ja auf der Bestätigung auch nur 08:00 Uhr oben!

    Der MA wieder: aber die fangen erst um 08:00 Uhr zu arbeiten an und das wäre ja nicht früher gegangen….

    Die Wegzeit beträgt etwa 30 Minuten vom Arzt zur Firma.
    Natürlich kam dann gleich eine angemessene Reaktion (ich werde alle Arzttermine so legen, daß ich zuerst in die Firma komme und dann – 10 Minuten später – zum Arzt gehen….)

    Hab ich ihm „zuwenig“ Zeit gutgeschrieben?!?! 😳

    Danke!

    LG

    Natascha

    #24435

    Hallo Natascha!

    Jetzt völlig losgelöst von der „richtigen“ rechtlichen Beurteilung hätte ich in diesem Fall auf alle Fälle so gehandelt, dass ich die Zeit bereits ab 7.30 Uhr gutgeschrieben hätte (um des „lieben Friedens“ Willen) – da eben auch die Wegzeit ca. 30 Minuten beträgt.

    LG

    #24436
    N1981
    Teilnehmer

    Guten Morgen Roland!

    Danke für Deine Antwort; ich verstehe deine Meinung und würde diese Ansicht auch teilen, jedoch sträubt sich mein „Gerechtigkeitssinn“ etwas: in diesem Fall weiß ich, daß der Weg etwa 30 Minuten ausmacht – in anderen Fällen, wo ich es nicht weiß, nehme ich auch nur die „bestätigte“ Zeit.

    Um aber keinem Unrecht zu tun, wollte ich es genau wissen, weil dieser MA sowieso ständig auf die AK rennt (in Gedanken…) 🙂

    Totzdem vielen Dank

    LG

    Natascha

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