ab 1. Tag bei neuerlichem DV?

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 Jahre von Daniela.
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    Beiträge
  • #16909
    Daniela
    Teilnehmer

    Liebe Kolleginnen und Kollegen…
    ist es jetzt fix so, dass ab Juni (rückwirkend) MV neu zu berechnen ist ab dem 1. Tag wenn ein DN im selben Jahr wieder eintritt und das vorherige DV weniger als einen Monat gedauert hat?
    Im speziellen geht es mir um fallweise Beschäftigte die immer wieder nur für einen Tag bzw. für wenige Tage beschäftigt waren. Stimmt es wenn die in diesem Jahr wieder eintreten, dass die MV Pflicht schon greift?
    Denn dann müsste ich ja alle fallweisen Beschäftigten ab Juni aufrollen.
    Danke für eure Antworten
    lg
    Dani

    #25110
    MaHa
    Teilnehmer

    Mittlerweile haben glaube ich alle Gebietskrankenkasse im DG-Service diese Info ausgeschrieben.
    Ich verstehe sie so, dass alle DV die seit 10.06. begonnen haben dieser Regelung unterliegen und habe daher alle diese Dienstverhältnisse aufgerollt.

    #25111
    Daniela
    Teilnehmer

    Danke! Hätte es auch so gelesen.
    lg
    Dani

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