6. Wochen Urlaub

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 15 Jahre von Roland.
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  • #15332

    Hallo!

    Ich bräuchte bitte Hilfe zu folgendem Thema:

    Ein Mitarbeiter von uns hat erst jetzt den Antrag für die Bemessung des Urlaubsanspruches abgegeben. Unter Anrechnung der Vordienstzeiten hätter er seit 2007 einen Anspruch auf 6 Wochen Urlaub gehabt. Muss ich dies jetzt für die 2 Jahre rückwirkend berücksichtigen, weil die Verfallsfrist von Urlaub ja 2 Jahre nachdem er entstanden beträgt? Oder fällt dies unter sonstige Ansprüche die er innerhalb von 6 Monaten gelten machen hätte müssen?

    Danke schon einmal im Voraus!
    Lg Petra

    #21920

    Hallo Petra!

    Meines Erachtens hätte der Dienstgeber bereits bei der Einstellung nach den Vordienstzeiten fragen müssen (was meist ohnehin gemacht wird) und diese dann AUTOMATISCH berücksichtigen.
    Der Urlaub aus 2007 ist auch noch nicht verfallen und somit mE absolut zu berücksichtigen.

    LG

    #21922

    Hallo Roland!

    Es wurde damals schon ausgegeben, aber scheinbar nicht darauf geachtet, dass es auch von allen Mitarbeitern abgegeben wurde.

    Werde die Stunden im Nachhinein berücksichtigen. Danke für deine Hilfe!

    Lg Petra

    #21921

    Hallo Petra!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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