6 Wochen Urlaub

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  • #13395

    Hallo!

    Ich hätte mal eine allgemeine Frage: Ab dem 26. DJ hat man ja Anspruch auf 6 Wochen Urlaub. Diese 25 DJ müssen aber nicht beim selben Dienstnehmer zurückgelegt werden, oder? Danke

    LG Viktoria

    #17527

    Hallo,

    Zu berücksichtigen sind die Zusammen- und die Anrechnungsbestimmungen

    Man rechnet alle Zeiten zum Dienstgeber zusammen (Achtung auch Unterbrechungen bis 3 Monate außer bei KG DN, verschuldete Entlassung oder unbegründetem Vorzeitigen Austritt)

    Und die Anrechnungsbestimmungen:

    # Dienstzeiten aus DV Inland oder EWR, oder Zeiten Selbständigkeit wenn diese mindestens 6 Monate gedauert haben. Anrechnung max 5 Jahre.
    # Schulzeiten einer höheren oder berufsbildenden Schule bis Max 4 Jahre

    # Hochschulstudium positiv abgeschossen dann max 5 Jahre.

    Aber maximal 12 Jahre bei zutreffen aller 3 Punkte. Es ist die Pflicht des Dienstgebers diese Zeiten zu hinterfragen.

    fg
    tomtom

    #17528

    Hallo Viktoria + tomtom!

    Vielleicht darf ich noch eine kleine Ergänzung zur Antwort von tomtom nachschicken.

    Die ersten beiden Anrechnungsbestimmungen (Vordienstgeber bzw. Selbständigkeit und Schulzeiten über der allgemeinen Schulpflicht) werden im gemeinsamen Höchstausmaß von 7 Jahren angerechnet.
    Plus den 5 Jahren max. für abgeschl. Hochschulstudium ergeben dann die 12 Jahre.

    LG

    #17531

    Hallo,

    ich hätte zu diesem Thema eine Frage: Wie werden Zeiten eines Präsenz- bzw. Zivildienstes bei einem anderen Arbeitgeber als Vordienstzeit für die 6. Woche Urlaub angerechnet? Im § 3 Urlaubsgesetz steht nichts.

    Bin ich richtig informiert, dass die Wochenhilfe volle Dienstzeit ist, bei Karenz nur die erste Karenz (pro Dienstgeber) bis max. 10 Monate angerechnet wird?

    Wäre für Hilfe sehr dankbar.

    LG
    Brigitte

    #17530

    Hallo Brigitte!

    Während des Präsenzdienstes war das DV beim alten Arbeitgeber aufrecht = volle Anrechnung.

    Es ist richtig, dass die Wochenhilfe voll angerechnet wird, bei Karenzen nur die erste im Ausmaß von 10 Monaten, allerdings gibt es hier KV’s, die bessere Bestimmungen vorsehen.

    LG

    #17529

    Hallo Roland,

    wenn ich das richtig verstehe, sind diese Zeiten in die 5 Jahre Vordienstzeitenanrechnung anderer DG hineinzurechnen. Wenn diese Zeiten zB nach der Schule „erledigt“ wurden (ohne Dienstverhältnis), werden sie nicht berücksichtigt. Vielleicht könntest du mir bitte das noch bestätigen. DANKE und ein schönes OSTERFEST!

    LG
    Brigitte

    #17532

    Hallo Brigitte!

    Korrekt, diese Zeiten sind in die 5 Jahre Vor-DG einzurechnen.
    Wenn sogleich nach der Schule (ohne DV) „erledigt“, dann keine Anrechnung.

    LG

    #17533

    Hallo Roland,

    danke für die Bestätigung.

    LG
    Brigitte

    #17534

    Hallo Brigitte!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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