Hallo,
Zu berücksichtigen sind die Zusammen- und die Anrechnungsbestimmungen
Man rechnet alle Zeiten zum Dienstgeber zusammen (Achtung auch Unterbrechungen bis 3 Monate außer bei KG DN, verschuldete Entlassung oder unbegründetem Vorzeitigen Austritt)
Und die Anrechnungsbestimmungen:
# Dienstzeiten aus DV Inland oder EWR, oder Zeiten Selbständigkeit wenn diese mindestens 6 Monate gedauert haben. Anrechnung max 5 Jahre.
# Schulzeiten einer höheren oder berufsbildenden Schule bis Max 4 Jahre
# Hochschulstudium positiv abgeschossen dann max 5 Jahre.
Aber maximal 12 Jahre bei zutreffen aller 3 Punkte. Es ist die Pflicht des Dienstgebers diese Zeiten zu hinterfragen.
fg
tomtom