50 Überstunden in einem Monat Aufteilung ok?

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  • #16117

    Ein MA hat in diesem Monat 50 angeordnete Überstunden gemacht. Wir haben keinen KV, aber eine Gleitzeitregelung.
    Muss ich ihm diese Üst. komplett auszahlen – da angeordnet – oder darf ich sie auf einzelne Monate aufteilen? (Steuer!) – so wurde es früher hier gemacht.
    Die GZ-Periode endet am 31.10.
    DAnke!
    lg
    G

    #23779
    JB1

    Nein man darf die Überstunden nicht aufteilen und so die steuerliche Begünstigung „ausdehnen“, Überstunden sind nur in dem Monat begünstigt, in dem sie auch geleistet werden.

    #23778

    dachte ich es mir doch 🙂
    DAnke!

    #23782

    Hallo!
    Ich hätte zu dem Thema noch eine Frage: Wenn bei einem MA aus dem letzten Jahr ein hohes Gleitzeitsaldo übernommen wurde, dieses Anfang des Jahres auf einen niedrigen Stand gebracht wurde indem ÜSt 50% ausbezahlt wurden – darf ich dem MA diese ausbezahlten Stunden nun rückwirkend noch auf die restlichen Monate des Jahres aufteilen? D.h. von ca. April-September wurden keine ÜSt mehr ausbezahlt, es wurden aber lt Zeitaufzeichnung ÜSt geleistet. Darf ich die bereits Anfang des Jahres ausbezahlten ÜSt in die Folgemonate rollen in dem Ausmass in dem in den Folgemonaten ÜSt geleistet wurden?

    #23781
    JB1

    meine wissens darf man das nicht

    #23780

    dankeschön, JB1!

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