Hallo!
Ich hätte zu dem Thema noch eine Frage: Wenn bei einem MA aus dem letzten Jahr ein hohes Gleitzeitsaldo übernommen wurde, dieses Anfang des Jahres auf einen niedrigen Stand gebracht wurde indem ÜSt 50% ausbezahlt wurden – darf ich dem MA diese ausbezahlten Stunden nun rückwirkend noch auf die restlichen Monate des Jahres aufteilen? D.h. von ca. April-September wurden keine ÜSt mehr ausbezahlt, es wurden aber lt Zeitaufzeichnung ÜSt geleistet. Darf ich die bereits Anfang des Jahres ausbezahlten ÜSt in die Folgemonate rollen in dem Ausmass in dem in den Folgemonaten ÜSt geleistet wurden?