20% Regel – fiktive Kosten – Kostenersatz

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  • #15933

    Hallo,

    für Profis ist das sicher kein Problem:

    Wie werden fiktive Kosten und Kostenbeiträge (Sachbezug PKW) bei der 20% Regel berücksichtigt?
    Muss ich bei der Ermittlung des Gesamt-SV-Beitrags und der KU/WF die fiktiven Kosten/Kostenbeiträge abziehen??

    Danke im Voraus!

    #23399

    Hallo Karo!

    Dazu vielleicht ein Beispiel:

    Lohn 500,–
    SB/KFZ 600,–
    Fiktiver Fahrtkostenersatz 50,– monatlich (1/12 einer Jahreskarte)

    SV „normal“: A1/15,2% (da AlV-Rückverrechnung 3%) v. 1.050,– = 159,60

    SV „20%-Regel“:
    20% der Geldbezüge = 500,– x 20% = 100,–
    + 1% KU/WF von 1.050,– = 10,50
    Gesamt SV-DNA 110,50 (günstiger als Normalberechnung, daher anzuwenden).

    Bei einem ev. Kostenbeitrag wäre die Vorgangsweise dieselbe.

    LG

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