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Roland aktualisiert.
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18.1.2011 um 11:43 Uhr #15917
Hallo liebe Forumianer!
Ich habe eine Frage zu Pfändungen mit Sachbezügen – ich habe in einer Lernunterlage bzw. bei einem Musterbeispiel gelesen, dass die 20 %-Regelung in einem Pfändungsbeispiel mit Sachbezügen nicht angewandt werden soll bzw. darf! Stimmt das generell oder nur in bestimmten Fällen?
LG
Julia18.1.2011 um 22:59 Uhr #23360Hallo Julia!
Hm? SV hat eigentlich mit Pfändung nichts zu tun.
Dieses Beispiel würde mich stark interessieren – ist das irgendwo öffentlich zugänglich?
Wenn nicht, bitte ich um noch ein Posting mit den Daten, wenn’s geht.LG
19.1.2011 um 8:56 Uhr #23361Hallo Roland!
Das dachte ich eben auch – mich hat das echt gewundert…
Hab nämlich ein anderes Beispiel gerechnet und da ist die 20 % Regel zum Tragen gekommen – hab ich ganz normal berechnet und dann wurde ich irritiert, weil das bei einem anderen Musterbeispiel so gestanden ist.
Aber viell. konnte in dem Beispiel die 20 % regel wegen etwas anderem nicht angewandt werden…kA – müsste ich nochmals anschauen. Hab jetzt die Unterlage nicht bei mir – weiß nur aus Erinnerung, dass der Anteil der Sachbezüge relativ hoch ist, bzw. ging es halt darum, dass das absolute Existenzminimum berücksichtigt werden soll.
Es ist eine Lernunterlage, die ich nur auf Papier habe…. werd sie am Abend posten!
lg und danke im Voraus
Julia19.1.2011 um 9:42 Uhr #23362Alles klar, Julia.
Dann schaue ich morgen wieder rein.LG
19.1.2011 um 23:43 Uhr #23364So – da bin ich wieder!
Hab mir das nochmals angschaut…
Geldbezug 3.200,- (Angestellter
KFZ-Sachbezug: 375,-
Bei der Musterlösung steht halt dabei: Die SV-Sonderaufteilungsregel („20%-Regel“) nach § 53 Abs. 1 ASVG (braucht bzw.) darf nicht angewandt (zu) werden. Ich dachte halt zunächst, das habe eventuell was mit der Pfändung zu tun.Wahrscheinlich ist damit meint, dass diese 20 % der Geldbezüge ja eh nicht überschritten werden (hab ich nachgerechnet). – trotzdem komisch…
Na jedenfalls bin ich jetzt auf ein anderes Beispiel gestoßen: habe ein anderes Beispiel (skriptum m. Instituts), wo jemand das aber – vermutlich falsch (kann mich wie immer natürlich auch täuschen) – gerechnet hat:
Lohn: 544,-
Sachbezug: 400,-944,- –> SV (15,2 %) –> 143,49 EUR –> sollte die SV da nicht 118,24 betragen?
ich weiß, das hat jetzt eigentlich nix mehr mit der Pfändung direkt zu tun, obwohl es natürlich dann die Berechnung des pfändbaren Teils etc. beeinflusst …
lg und danke schon mal!
Julia20.1.2011 um 8:53 Uhr #23363Hallo Julia!
O.K., dann passt ja das Beispiel 1.
Beispiel 2 ist tatsächlich falsch, auch ich komme unter Berücksichtigung der 20%-Regel auf einen DNA zur SV von 118,24.
LG
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