2-Schichtbetrieb

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    Dani S.
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      Hallo Leute!

      Mein Klient, ein Güterbeförderungsbetrieb, möchte auf einen 2-Schichtbetrieb umstellen.

      Die erste Schicht wäre von 02:00 Uhr bis 12:00, die zweite Schicht von 12:00 Uhr bis 20:00.

      Im KV habe ich nichts über einen Zuschlag für den Schichtbetrieb gefunden. Der Nachtzuschlag gebührt ja auch nur, wenn insgesamt über die 8 h gearbeitet wird.

      Kann mir jemand sagen, ob das stimmt, und ob ich noch auf irgendetwas besonderes achten muss?

      Ich bin über Eure Hilfe wirklich sehr dankbar.

      LG Dani

      #19950

      Ich kenn zwar den KV nicht, aber ein Überstundenzuschlag nach dem AZG setzt voraus, dass Überstundenarbeit (§ 6 AZG) verrichtet wurde (§ 10 AZG).

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