18-Tage-steuerfrei-Aushilfe

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  • #16926

    Hallo,

    seit 1.1.2017 gilt die 18-Tage-steuerfrei-Aushilfe“ lt. § 3 Abs. 1 Z 11 lit.a. EStG.

    Hier wird immer von Aushilfen gesprochen, können davon auch „fallweise Beschäftigte“ betroffen sein?

    Danke
    Peter

    #25122
    the brain
    Teilnehmer

      Hallo Peter,

      theoretisch könnte die Kombination irgendwie doch zusammenfallen. Allelrdings eher nicht.
      Beide Arten von DV sind für mich, sagen wir mal, zum speiben 💡

      Warum
      ein Fallweiser braucht kein anderes vollversicherungspflichtiges DV haben, was bei dem 18-tägigen eine Grundvoraussetzung ist.
      ein Fallweiser kann sagen er kommt nicht (hat keine Lust), der 18-tägige hat eigentlich Lust

      lg
      hubert k.

      #25123

      Hallo Hubert,

      ich sehe das ähnlich (auch den 2. Satz) wollte aber eine zweite Meinung dazu einholen.

      Danke und liebe Grüße
      Peter

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