13-Wochen-Schnitt bei Mehrstunden

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    Beiträge
  • #15567

    Hallo liebes Forum-Team,

    Bei Berechnung der Sonderzahlung ist bei Mehrstunden der 13-Wochen-Schnitt zu berücksichtigen. Wenn nun kein KV zur Anwendung kommt, wo finde ich die Grundlage dieser Bestimmung???

    Vielen Dank!!!

    Liebe Grüße,

    Kathrin

    #22485
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Kathrin!

    In den Erläuterungen zum Urlaubsgesetz steht dies drin.
    I.d.R. ist der 13 Wochenschnitt zu berechnen. Wenn es einen Dienstplan gibt, ist nach diesem der Ausfall der Mehrstunden zu berechnen.

    #22486

    Hallo Martin,

    vielen Dank für die Info!
    Ich habe vergeblich das AZG auf den Kopf gestellt 🙂

    Liebe Grüße,
    Kathrin

    #22484

    Hallo Kathrin!

    Es gibt tatsächlich eine Bestimmung im AZG: § 19 d Abs. 4!

    LG

    #22483

    Hallo Roland!

    Diesen Paragrafen hab‘ ich auch schon entdeckt, aber der enthält nicht die wortwörtliche Bestimmung über den „13-Wochen-Schnitt“!

    Liebe Grüße,
    Kathrin

    #22480

    Hallo Kathrin!

    Habe das letzte Posting glatt übersehen.
    Der 13-Wochen-Schnitt komt aus der Judikatur, das steht nicht im Gesetz!

    LG

    #22481

    Hallo Roland,

    trotzdem vielen Dank für die Info 🙂

    LG, Kathrin

    #22482

    Hallo Roland,

    trotzdem vielen Dank für die Info 🙂

    LG, Kathrin

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