§68(1) EStG – bei gebrochener Periode

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  • #16259
    David1982
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ich habe folgendes Problem, ich fahre gerade die Lohnkonten vom Steuerberater nach und bin auf folgendes Problem gestossen:
    Der DN ist am 24.01.2012 eingetreten und hat im Jänner 110 Euro SFN Zulage bekommen.
    Bei meinem Lohnverrechnungsprogramm hab ich das auch so eingegeben und da rechnet das programm jetzt einen §68 Überhang von ca 14 Euro. D.h. das Programm hat die 360 Euro aliquotiert.
    Jetzt weiß ich nicht was richtig ist, hab heute beim FA angerufen, wurde 7 mal verbunden und keiner konnte mir eine Antwort geben.
    Wäre super, wenn ihr mir helfen könnt!

    LG
    David

    #24070

    Hallo!

    Eine Aliquotierung beim § 68 gibts definitiv nicht – es gibt dazu eine Lohnsteuerrichtlinie aber die exakte Nummer hätt ich jetzt nicht parat.

    Steve

    #24071

    Liebe KollegInnen!

    Siehe RZ 1147 LSt-RL:

    1147
    Überschreiten die insgesamt für einen Monat ausbezahlten Zulagen und Zuschläge den
    Freibetrag von 360 Euro und sind die zehn Überstunden des § 68 Abs. 2 EStG 1988 noch
    nicht ausgeschöpft, ist für die nach § 68 Abs. 1 EStG 1988 nicht mehr begünstigten
    Überstundenzuschläge (bis höchstens 50% des Grundlohnes) auch die Befreiung des § 68
    Abs. 2 EStG 1988 zu berücksichtigen. Der Freibetrag gemäß § 68 Abs. 1 und 2 EStG 1988
    kann bei Arbeitgeberwechsel innerhalb eines Lohnzahlungszeitraumes sowie bei mehreren
    Dienstverhältnissen gleichzeitig von beiden Arbeitgebern stets in voller Höhe berücksichtigt
    werden.

    LG

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