Hallo,
habe da eine Frage zu Personen, die mit § 69 (ausschließlich körperlich Tätige mit 2 %) und § 70 (Künstler und andere mit 20 %) abgerechnet werden.
Für diesen Personenkreis wird am Ende des Jahres ja kein L16 erstellt!
Frage 1) Ist diese Abrechnung daher eine Art Endbesteuerung?
Frage 2) Das Unternehmen liefert die einbehaltene Lohnsteuer ja an das Finanzamt ab. Bei einer Prüfung entsteht dadurch automatisch eine Differenz zwischen abgelieferter Lohnsteuer und eingebrachter L16. Stolpert darüber nicht der Prüfer?
Freue mich auf eure Antworten.
Grüße aus Salzburg
hubert k.