Folgender Fall: 4 Arbeitstage im Monat (Eintritt 28.8.). In diesen 4 Tagen 5,92 Überstunden (Faktor 7,60) gemacht und ausbezahlt. Als steuerbegünstigt wurden € 5,- gerechnet. Wenn ich aber die 5 Std. errechne käme ich auf € 19,- als steuerbegünstigt.
Ist es nicht so, daß ich auch bei 2 Arbeitsverhältnissen nach einander im Monat jeweils die 5 Std. als Begünstigung gerechnet werden dürfen?
Es geht im Endeffekt um ca € 6,- aber werden den Groschen – ach ja Cent nicht ehrt ……… Außerdem ist es Prinzip.
Bin mir aber nicht sicher, ob vielleicht ich falsch liege, bevor ich Radau mache.
Danke Chris