Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Mehrstundenauszahlung bei Austritt › Re:Zuschlag für Teilzeitguthaben bei DV-Ende
15.5.2006 um 22:15 Uhr
#17716
Guten Abend!
Auch für Teilzeitbeschäftigte ist gem. § 19e AZG ein Zuschlag von 50% für das Stundenguthaben auszubezahlen.
Es sei denn, der KV verweigert ausdrücklich diesen Zuschlag (da kann ein KV die Situation des AN schlechter stellen – siehe § 19e Abs. 2 AZG).
Diese Rechtsansicht wurde jüngst wieder vom OGH im Fall eines Altersteilzeitbeschäftigten bestätigt – siehe dazu OGH 9 ObA 82/05g vom 30.09.2005.
Liebe Grüße