Re:Zukuntssicherung

#17762
Martin
Teilnehmer

    Liebe Roswitha!

    Im Buch PV in der Praxis ist im Kapitel abgabenfreie Bezüge so einiges abgehandelt.
    Aber es gibt grundlegende Unterschiede zum Gewerkschatsbeitrag:

    Der Gewerkschaftsbeitrag erhöht nicht Dein Jahressechstel, ist nicht im Brutto, nicht für Bemessung der Abfertigung.

    Bei der Berechnung des monatlichen Anteils von jährlich max. € 300,- gibt es zwei Varianten:
    1. 300/12 = 25,00 = 12 x lfd für Jahressechstel 🙂
    2. 300/14 = 21,43 = 12 x lfd, 2 x SZ,

    Je nachdem, ob Du das „13. und 14.“ mit einbeziehst, kommen andere Jahreswerte heraus.
    Wie behandelst Du die Bemessungsgrundlage für die Mehr- und Überstunden? Mit oder ohne Gehaltsumwandlung?

    Ich handhabe es bei der Abrechnung folgendermaßen. Z.B.
    3000,- Gehalt,- + 25,- Sachbezug Zukunftssicherung
    BemG SV = 3000,
    LSt 3000,- minus SV = Lst BemG.

    Grüsse
    Martin

    P.S. Pass auf, das Du wirklich nur richtige Zukunftssicherung „frei“ abrechnest. Manchmal weiß der Klient/Versicherungsvertreter nicht was später bei der LV frei/pflichtig zu rechnen ist.