Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Widerruf der Kündigung › Re:Widerruf einer Kündigung
20.1.2006 um 12:27 Uhr
#17348
Wie Martin bereits richtig geschrieben hat, ist eine Zurücknahme einer Kündigung nur unverzüglich möglich.
Um das Ganze etwas zu präzisieren:
Als rechtzeitig kann ein unmittelbar auf den Zugang der Auflösungserklärung folgender Widerruf dann angesehen werden, wenn etwa die Rücknahme einer etwa mündlich abgegebenen Auflösungserklärung noch vor Beendigung des Gespräches erfolgt. Ein erst Tage später an den Arbeitnehmer übermittelter Widerruf erfüllt natürlich die genannten Voraussetzungen nicht.
LG
Gerhard 8)