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26.7.2006 um 21:00 Uhr
#18076
Servus Caro!
Würde die Nettovereinbarung mit der Pendlerpauschale rechnen. Sie ist ja auch ein Bestandteil des Gehaltpakets vor der Verschlechterung.
Weiß nicht, ob der Dienstnehmer die PP zurückziehen darf, um sie dann bei der Arbeitnehmerveranlagung abzusetzen.
Das könnte u.U. mit der „Treuepflicht“ des DN verhindert werden, damit die PP weiter besteht.
Grüsse
Martin