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14.1.2006 um 9:04 Uhr
#17341
Hallo Romana!
Falls dir das Bilanzbuchhalter-Jahrbuch zur Verfügung steht, hast du dort ein sehr gutes Beispiel zur Berechnung einer Urlaubsrückstellung. Falls nicht, dann könnte ich dir per E-Mail ein ensprechendes Berechnungsbeispiel übermitteln (bitte Mail-Addy und Wj., welches du berechnen willst, anführen).
Viele Grüße
Gerhard