Re:Urlaubskonsum vor Mutterschutz

#17511

Hallo „lohn1“!

Der Anspruch entsteht ab dem 2. Arbeitsjahr bereits mit Beginn des AJ.
Daher könnte er auch vor dem absoluten Beschäftigungsverbot verbraucht werden (sofern der DG zustimmt).
Siehe Gesetzestext unten!

§ 2/(2) Urlaubsgesetz: Der Anspruch auf Urlaub entsteht in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit, nach sechs Monaten in voller Höhe. Ab dem zweiten Arbeitsjahr entsteht der gesamte Urlaubsanspruch mit Beginn des Arbeitsjahres. Der Urlaubsanspruch wird durch Zeiten, in denen kein Anspruch auf Entgelt besteht, nicht verkürzt, sofern gesetzlich nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird.

Liebe Grüße