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10.8.2006 um 18:57 Uhr
#18117
Teilnehmer
Hallo Karin!
Da fällt mir das „Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb“ ein.
Hier steht so allerhand was verboten ist. Recherchiere mal in diese Richtung weiter.
Vielleicht legst Du eine „Fangadresse“ in Deinen Kundenlisten an.
Sollte der Ex-Dienstnehmer z.B. ein Mailing an die Adresse machen, hast Du ihn.
Kundenadressen welche auch im Telefonbuch stehen kann er ohne Konsequenzen kontaktieren, aber mit der o.a. Falle hast Du ein schlagkräftiges Indiz für Mißbrauch Deiner Kundendaten.
Selbiges wird von Adressverlagen verwendet.
Grüsse
Martin