Re:überaliquote Sonderzahlung

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#18053
Martin
Teilnehmer

    Hallo bibs!

    Würde ihm die ganze (überaliquote) UZ und WR als Sonderzahlung abrechnen da die Zahlung (UZ+WR) nur für dieses Jahr mit einer besonderen Berechnungsweise gemacht wird.

    In Deiner 2. Annahme:
    aliquote SZ und Differenz als Einmalprämie, da es sich nicht um einen „wiederkehrenden“ Bezugsbestandteil handelt.

    LG
    Martin