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3.2.2007 um 11:28 Uhr
#18792
Unter der Annahme, Du kannst beweisen, dass es der Dienstgeber war.
1. Verwarnung am besten schriftlich, wenn dies nicht fruchtet
2. Berechtigter vorzeitiger Austritt
Danach Anzeige nach dem Anti-Stalking Gesetz.
Viel Glück
Martin