Re:Sachbezug Mobiltelefon

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#17404
Martin
Teilnehmer

Liebe andrea rawuzl!

Gelegentliche Privatgespräche sind kein Sachbezug. Genauso ist ja gelegentliches Telefonieren am Festnetz und Surfen im Internet am Arbeitsplatz auch kein Sachbezug.
Ein Sachbezug bringt dem Dienstgeber nichts. Im Gegenteil: Er erhöht die SV Grundlage sowie DB, DZ und KommSt. (!)
Ich würde eher einen Netto-Abzug in Höhe der Privatkosten machen sofern diese extensiv sind und auf der Telefonrechnung separat aufscheinen.

Weiters noch die RZ 214 aus den Lohnsteuerrichtlinien:

4.3 Sachbezüge – Einzelfälle außerhalb der Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002, BGBl. II Nr. 416/2001
4.3.1 (Mobil)Telefon
214

Analog der Verwaltungspraxis bei fallweiser Privatnutzung eines firmeneigenen Festnetztelefones durch den Arbeitnehmer ist kein Sachbezugswert zuzurechnen. Allein auf Grund der Zurverfügungstellung eines arbeitgebereigenen Mobiltelefons ist die Zurechnung eines pauschalen Sachbezugswertes daher nicht gerechtfertigt. Bei einer im Einzelfall erfolgten umfangreicheren Privatnutzung, sind die anteiligen tatsächlichen Kosten zuzurechnen.

Grüsse und schönes Wochenende

Martin