Startseite › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › zuviel Urlaub konsumiert › Re:Re: zuviel Urlaub konsumiert – Urlaubsvorgriff
3.10.2009 um 9:54 Uhr
#22009
Martin
Teilnehmer
hallo!
wenn bei der urlaubsvereinbarung gleichzeitig die rückverrechnung vereinbart wurde, sollte dies möglich sein.
siehe „Vereinbarung eines Urlaubsvorgriffs“ im online Teil PV-Info Heft bei den Arbeitsbehelfen zum downloaden.
D.h. unbezahlter Urlaub, falls bei Austritt die konsumierten Tage noch nicht zustehen.
Falls dies nicht explizit vereinbart wurde = keine Rückverrechnung.