Re:Re: Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld

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#17017

Hallo Anna!

Nein, der Bezug wird hochgerechnet, welches Du an meinem Beispiel unten stehend erkennen kannst. Die Sonderzahlungen werden anhand eines bestimmten Prozentsatzes 30% hinzugerechnet.

Kleines Beispiel:
Bruttomonatsgehalt € 1.100,–
minus SV (17,95 %) € 197,45
minus WKP € 11,–
€ 891,55
zuzüglich 30 % € 267,47
Basis € 1.159,02

Die Einkünfte müssten nun durch die Monate des KBG-Bezuges dividiert werden und mit 12 multipliziert werden: € 5.759,10 : 5 x 12 =
€ 13.908,24.

In diesem Fall ist das Kinderbetreuungsgeld nicht gefährdet (vorausgesetzt, es liegen keine anderen relevanten Zusatzeinkünfte vor).

lg. Alexander