Startseite › Foren › Sonderzahlung › Zielerreichungsprämie › Re:Re: Zielerreichungsprämie
9.4.2009 um 23:16 Uhr
#21406
Hallo Sabine!
Mein erster Eindruck war sofort: SV Sonderzahlung, LSt Sonstiger Bezug § 67 Abs. 1+2, gehört in die Abfertigungsrückstellung sowie bei ausbezahlten Abfertigungen hinein.
Allerdings: Sollte diese Zielerreichungsprämie (bei jeder Auszahlung) mit einem Widerrufsvorbehalt versehen worden sein („einmalige Zahlung, kein Rechtsanspruch für die Zukunft“), kann ich mir auch die andere Variante vorstellen.
LG