Re:Re: Wochenendruhe / Ersatzruhe

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#25064

Ich glaube ich muss meine Frage präzisieren :-):

Ein Mitarbeiter hat am Samstag bis 15 Uhr gearbeitet und am Montag um 08 Uhr wieder gestartet, d.h. Wochenendruhe waren 41 Stunden.

Jetzt habe ich aber im § 3 Abs 2 ARG gelesen, dass die Wochenendruhe spätestens am SA um 13 Uhr zu beginnen hat.
Bedeutet das, dass er Anspruch auf 2 Stunden Ersatzruhe hat, unabhängig davon, dass die Gesamtstundenanzahl seiner Wochenendruhe ohnehin mehr als die gesetzlich normierten 36 Stunden, nämlich 41 Stunden, betragen hat??

Danke für eure Hilfe!

LG
Sonnenblume