Re:Re: Wiedereinstellungszusagen

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#21326

Lieber Martin,

vielen Dank für Dein Feedback!
Bei einem Dienstverhältnis neben einem „karenzierten“ DV ist mir das soweit klar, Bedenken habe ich nur, da es sich hier nicht um ein DV „neben“ einem anderen DV handelt, da die geringfügige Beschäftigung zu diesem Zeitpunkt das „einzige“ DV wäre.
Bzw. wie wäre dann folgende Konstellation zu sehen, wenn DIREKT im Anschluss an das befristete geringfügige DV gleich das Dienstverhältnis aufgrund der Wiedereinstellungszusage zustandekommt, wäre das nicht als durchgängiges DV zu sehen ?
Oder denke ich hier zu kompliziert ?
Und wenn das untermonatig geschieht, dann wird ja, wenn man beide Grundbezüge gemeinsam betrachtet vermutlich in jedem Fall in diesem Monat die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, oder darf man das getrennt sehen, wenn es in den jeweiligen Dienstverträgen entsprechend klar definiert wurde ?
… hm … je länger ich darüber nachdenke, desto mehr Fragen tauchen auf ;-))

LG & auch Dir ein schönes Wochenende
Andrea