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21.10.2009 um 21:16 Uhr
#21957
Martin
Teilnehmer
Liebe Bianca!
Kannst Du die „privaten Kosten“ aus der Gesamtrechnung hersausschälen?
Dann können diese als Abzug verrechnet werden. Ich glaube kaum, daß ein Sachbezug „kostenloses Telefonieren“ im Dienstvertrag vereinbart wurde.
Auch diesen Umstand als Gewohnheitsrecht zu titulieren ist weit hergeholt, da ja bisher auch kein steuerpflichtiger Sachbezug gerechnet worden ist.