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27.12.2005 um 12:18 Uhr
#17124
Gerade die WIFI-Prüfung mit „Auszeichnung“ bestanden, habe ich es noch „im Kopf“ :
Für Krankenstandszeiten, in denen nach Ausschöpfung des Entgeltfortzahlungsanspruchs kein Entgeltanspruch gegen den Dienstgeber besteht, gebühren keine Sonderzahlungen, es sei denn, der Kollektivvertrag bestimmt ausdrücklich einen solchen Anspruch für diese Zeiten (lt.OGH)