Re:Re: Wechsel Kollektivvertrag

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#22470

zu einer KV-Wechsel kann es kommen, wenn ich die zugehörigkeit in der Innung der Wirtschaftskammer ändert. KV-Zugehörigkeit ergibt sich grundsätzlich aus der Geschäftstätigkeit des Unternehmens, ist die Tätikeit oranisatorisch getrennt können auch zwei KV’s zur Anwendung kommen (siehe ArbVG). Ist das nicht der Fall zählt der KV wo die überwiegende geschäftliche Tätigkeit der Firma vollzogen wird.
Die Frage in deinem Fall, organisatorisch eine eigene Einheit, oder überwiegente Tätigkeit der Firma? Wieviele KV’s kommen jetzt schon zur Anwendung? Mischbetrieb?
Im Zeichen der Kollektivvertragsfreiheit kann der Dienstgeber grundsätzlich frei über seinen KV verfügen. Mittels einer Betriebsvereinbarung kann der bessere KV aber vereinbart werden (geht nur in Betrieben mit Betriebsrat) Änderungskündigung bei KV-Wechsel ist nicht anzuraten, weil bei einer Änderungskündigung alle Ansprüche wie bei einer Beendigung des Dienstverh. durch den DG schlagend werden. Ist der KV-Wechsel rechtens wäre eine Verschlechterung hinsichtliche Rahmenrecht und Entgeld denkbar. Gibt es eine Fesstellungsklage, eingebracht durch zb den Betriebsrat, könnte es für den DG ein böses Erwachen geben