Re:Re: Vorzeitige Auszahlung Abfertigung alt

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#24244
Martin
Teilnehmer

    Servus,

    da bin ich Deiner Meinung:
    Die Abfertigung muß bei Beendigung des Dienstverhältnis bezahlt werden.
    Der nächste Dienstnehmer möchte die Abfertigung dann vielleicht schon 24 Monate vorher…

    Zur Verzinsung: Auch hier richtig wenn der Freibetrag überschritten wird.
    Aber: Verzinse den Betrag und der Dienstnehmer zahlt ihn mit einer freiwilligen Abfertigung plus 6 % für die Lst 🙂 am Ende des Dienstverhältnis zurück.