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15.9.2012 um 20:48 Uhr
#24244
Teilnehmer
Servus,
da bin ich Deiner Meinung:
Die Abfertigung muß bei Beendigung des Dienstverhältnis bezahlt werden.
Der nächste Dienstnehmer möchte die Abfertigung dann vielleicht schon 24 Monate vorher…
Zur Verzinsung: Auch hier richtig wenn der Freibetrag überschritten wird.
Aber: Verzinse den Betrag und der Dienstnehmer zahlt ihn mit einer freiwilligen Abfertigung plus 6 % für die Lst 🙂 am Ende des Dienstverhältnis zurück.