Re:Re: Vorstände + Krankenstand

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#17201

So sehe ich das auch.
Vorstand versichert unter ASVG §4 Abs.1 Z 6
dann würde auch ASVG § 138 (1) gelten.
Somit Krankengeld ab dem vierten Tag.
Bei der WGKK habe ich angerufen und keine Antwort bekommen“Wir prüfen dann den Antrag“ 🙁

Hat ein anderer Forum Leser Erfahrung mit
diesem Problem???

Grüsse
Martin