Re:Re: Vordienstzeitenanrechnung

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#17043

Hallo Monika!

Es gibt noch eine Neuigkeit in bezug auf deine Abfertigung.

Der VwGH hat in seinem Erkenntnis VwGH 2002/13/0017 vom 11.05.2005 festgestellt, dass Pensionsabfindungen bei Austritt kommunalsteuerfrei sind.
Da auch die freiwillige Abfertigung den Charakter eines Austrittsbezugs aufweist, sollte diese Entscheidung auch für diese Bezugsart gültig sein.
Die offizielle Bestätigung muss man aber noch abwarten.

Zusammenfassend kann man jetzt für freiwillige Abfertigungen, die in Zeiten der Abfertigung „NEU“ fallen, folgendes feststellen (hoffentlich passt’s jetzt so):

SV: Frei
DB, DZ und Komm.St.: Frei
LSt: pflichtig gem. § 67/(10)

Daher ergibt sich für den DG gegenüber der „alten“ freiwilligen Abfertigung keine Veränderung, für den DN ist es aber bedeutend schlechter geworden.

Hoffe, dass jetzt alle (Un)Klarheiten bereinigt sind!

LG Roland