Re:Re: Vordienstzeitenanrechnung

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#17042

Hallo Monika!

Leider ist mir bei der Antwort ein Fehler unterlaufen -bitte entschuldige dieses Versehen.

(Lohn-)Steuerlich gesehen ist die freiwillige Abfertigung ein Sonstiger Bezug gem. § 67/(10) EStG (lt. LV-Aktuell v. 01.12.05), und daher nach Tarif zu versteuern.

Die geänderte Rechtsansicht ist leider an mir „vorübergegangen“.

LG Roland