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27.12.2005 um 10:40 Uhr
#17042
Hallo Monika!
Leider ist mir bei der Antwort ein Fehler unterlaufen -bitte entschuldige dieses Versehen.
(Lohn-)Steuerlich gesehen ist die freiwillige Abfertigung ein Sonstiger Bezug gem. § 67/(10) EStG (lt. LV-Aktuell v. 01.12.05), und daher nach Tarif zu versteuern.
Die geänderte Rechtsansicht ist leider an mir „vorübergegangen“.
LG Roland